Liebe Familien, es gibt eine Änderung im Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) der Stadt Hamburg, auf die uns unser Träger aufmerksam gemacht hat und die wir Euch weitergeben möchten. Es geht um die Kündigungsfristen von Kita-Betreuungsverträgen. Diese waren bisher sehr unterschiedlich in Hamburger Kitas. Ab sofort gilt grundsätzlich für Kita-Betreuungsverträge eine Kündigungsfrist von 12 Wochen. Die Regelung gilt auch für bereits geschlossene Betreuungsverträge.
Die Neuregelung ist vermutlich für alle etwas einfacher zu überschauen, als die bisher gültige Regelung bei uns (“Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats”). Nun kann man zu jedem Kalendertag kündigen (muss nicht bis zu einem Monatsende warten), muss dies aber 12 Wochen vorher ankündigen. Die Kündigungsfrist von rund 3 Monaten (früher) und nun 12 Wochen ändert sich also nicht wirklich.
Bitte meldet Euch, wenn wir weiterhelfen können und sich Fragen ergeben.